Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
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WIE ENTSTEHT EIN GESETZ?
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Fereshta Ludin, muslimische Lehrerin und Beschwerdeführerin im Kopftuchstreit, wird am 24. September 2003 vor der Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von Journalisten umlagert.
Das Land Baden-Württemberg habe mit seiner Ablehnung, Frau Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, ihre Religionsfreiheit verletzt, so die Verfassungsrichter. Die Bundesländer dürfen muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht allerdings verbieten, wenn sie hierzu eine "hinreichend bestimmte" gesetzliche Grundlage schaffen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat diese Vorgabe des höchsten deutschen Gerichts am 1. April 2004 mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes umgesetzt. |
Der Fall Ludin hat bundes- und landesweit viel Aufsehen erregt. Was war passiert? Das soll in aller Kürze mit C 1 dargestellt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (C 2) setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter die rechtliche Auseinandersetzung um das Tragen eines Kopftuches in der Schule. Aus C 3 lässt sich entnehmen, weshalb der Kopftuchstreit nun zum Thema im Landtag wird.
Die Materialien C 4 - C 6 thematisieren die Einigung innerhalb der Regierungskoalition auf einen Gesetzentwurf. Zur Ersten Lesung des Gesetzes liegen dann, zusammen mit dem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion GRÜNE, dem Landtag zwei Gesetzentwürfe vor.
Gesetzgebungsverfahren gehen einen mehrstufigen Weg durch den Landtag. Sie werden vom Plenum an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen und dort detailliert beraten. Beim Kopftuchstreit holte man sich hier auch den Rat von Experten ein. Diese wurden im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie im Ständigen Ausschuss angehört und um ihre Meinung gefragt (C 7). Die Anhörung der Experten deckte einen Schwachpunkt der Gesetzesvorlage auf. Der Ständige Ausschuss machte daher Vorschläge zu einer Korrektur der Vorlage, der auch der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zustimmte (C 8 - C 9).
Am 1. April 2004 befasste sich der Landtag im Plenum in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf und verabschiedete die Novelle endgültig (C 10 - C 11). Damit hatte der Landtag von Baden-Württemberg die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und eine gesetzliche Regelung getroffen. Mit der Ausfertigung des Gesetzes durch den Ministerpräsidenten und seiner Verkündung (C 12) ist der Gesetzesvorgang abgeschlossen.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Fall Ludin gilt die Auseinandersetzung um das Tragen eines Kopftuchs von Lehrerinnen in der Schule in Deutschland für abgeschlossen. Die Unterrichtseinheit sollte aber nicht enden ohne die Überlegung: Was ist, wenn der Europäische Gerichtshof in Brüssel die Kopftuch-Geschichte neu aufrollt (C 14)?
C 15 gibt die Möglichkeit, den gesamten Gesetzgebungsprozess nochmals nachzuvollziehen bzw. auf andere Gesetzesvorhaben zu übertragen.
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