Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
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Die Arbeit und Bezahlung der Abgeordneten
Die Abgeordnetenbezüge, auch Diäten genannt, haben den Zweck, die Unabhängigkeit der Parlamentarier zu sichern. Ein Landtagsabgeordneter erhält eine steuerpflichtige Entschädigung von monatlich 4.750 Euro.* Bei der Festsetzung dieses Betrages ging der Landtag davon aus, dass das Abgeordnetenmandat in Teilzeit ausgeübt wird. Erhöhte Entschädigungen stehen dem Präsidenten und seinen drei Stellvertreter(innen) zu. Zum Ausgleich der Ausgaben, die durch die Betreuung des Wahlkreises entstehen (z. B. für Büromaterial oder Porto), erhalten die Abgeordneten eine monatliche Unkostenpauschale in Höhe von 991 Euro. Daneben werden die Gebühren für einen Telefon- und Faxanschluss im Wahlkreisbüro in Höhe von maximal 160 Euro monatlich erstattet. Die Tagegeldpauschale beträgt 394 Euro, die Reisekostenpauschale - je nach Entfernung des Wohnsitzes von Stuttgart - zwischen 309 und 775 Euro im Monat. Zur wirtschaftlichen Sicherung eines Abgeordneten gehört eine angemessene Altersvorsorge, auch als Ausgleich für die Vernachlässigung beruflicher Vorsorgemöglichkeiten. Einen parlamentarischen Versorgungsanspruch erwirbt der Abgeordnete nach frühestens zehn Mandatsjahren, zahlbar ab dem 63. Lebensjahr. Quelle: Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): Willkommen im Landtag, Stuttgart 2004, S. 13 * ab Februar 2005; bis dahin 4.666 Euro.
Es ist ein Dauerthema der Demokratie. Wie viel Geld sollen die Abgeordneten bekommen, was sind uns die Volksvertreter wert? Längst gibt es dazu einen Wust von Vorschriften, der mehr verschleiert als offen legt. Und längst gibt es für eine überfällige Reform der Parlamentarierbezüge Vorschläge, die ganze Regalreihen füllen. Und in Baden-Württemberg? Die 128 Landtagsabgeordneten haben - wie fast alle Jahre wieder - ihre Diäten moderat erhöht. Mit steuerpflichtigen 4.750 Euro pro Monat sind die Teilzeit-Volksvertreter nicht überbezahlt. Sie populistisch als Raffzähne zu bezeichnen, geht an der Realität vorbei. Die Parlamentarier erhalten nicht viel mehr als ein Oberstudienrat oder ein Bürgermeister einer kleinen Kommune. Das ist im Grundsatz angemessen. Dennoch müssen sich die Abgeordneten zu Recht kritischen Fragen stellen. Sie begründen ihre Einkommenssteigerungen mit den Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft. Den Unmut der Bevölkerung haben sie damit programmiert. Viele Arbeitnehmer ... müssen ungeachtet der Tarifabschlüsse Einkommensverluste hinnehmen. Die Begründung für die selbst beschlossene Erhöhung ist also wenig stichhaltig, zumal dann, wenn Abgeordnete gleichzeitig die Bürger aufrufen, den Gürtel enger zu schnallen. Zumindest wollen die Stuttgarter Parlamentarier den Fehler im System beheben und künftig nicht mehr selbst über ihre Diäten beschließen. Vor Kritik wird sie das nicht schützen. Auch in anderen Punkten ist der Landtag auf einem richtigen Weg. Die allzu üppige Altersversorgung, die zu Recht für Unmut in der Bevölkerung sorgt, wird künftig zumindest etwas beschnitten. Aber auch hier haben die Parlamentarier mehr als einen Schönheitsfehler eingebaut: heutige Abgeordnete bleiben von den Kürzungen verschont. Das ist ein falsches Signal, das Zweifel wachsen lässt, dass die grundlegende Reform wirklich angepackt wird. Das Ziel ist zweifelsohne richtig: Parlamentarier sollen mehr verdienen, aber dafür ihre Altersversorgung selbst finanzieren. Mit wohlfeilen Ankündigungen ist es aber nicht getan. Vorschläge gibt es genug, es mangelt an Taten. Stuttgarter Zeitung vom 7. Oktober 2004 (Thomas Durchdenwald)
Zugrunde liegen Rechenbeispiele für eine männliche Person im Alter von 50 Jahren, verheiratet und mit einem Kind.
Quelle: Der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg (Hrsg.): Landtagsspiegel, Stuttgart 2004, S. 40
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