Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

Rechte und Funktionen des Landtags

Die Abgeordneten sind Volksvertreter 


A 24 Das Parlament repräsentiert und artikuliert

In einer Gesellschaft, in der fast 11 Millionen Menschen zusammenleben, müssen Lösungen für die verschiedensten Fragen und Probleme gefunden werden. Dass alle Bürgerinnen und Bürger das Für und Wider miteinander diskutieren, ist nur schwer vorstellbar.

Die Idee der Repräsentation (= Vertretung) vereinfacht diesen Prozess. Die Bevölkerung bestimmt über Wahlen eine kleinere Anzahl von Abgeordneten (= Repräsentanten). Diese vertreten im Landtag die Meinungen der Bevölkerung und artikulieren diese, bringen sie also zum Ausdruck.

So steht es auch in der Landesverfassung: "Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes" (Art. 27, 1).

Mit der Landtagswahl wird entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten in das Parlament einziehen und welche politischen Grundpositionen (Parteien) vertreten sein werden. Dass die Kandidaten in den meisten Fällen Mitglieder einer Partei sind, erleichtert dem Wähler oft die Entscheidung, denn was die verschiedenen Parteien wollen, kann man über Fernsehen, Zeitung und andere Medien leicht erfahren.

Art. 27 enthält noch einen weiteren wichtigen Hinweis zum Thema Repräsentation: "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes." Das bedeutet, ein Abgeordneter vertritt alle Bürgerinnen und Bürger - nicht nur jene, die ihn gewählt haben. So wird durch die Landesverfassung sichergestellt, dass auch die Interessen jener, die nicht wählen dürfen (z. B. Kinder), im Parlament repräsentiert werden.

 


A 25 Die Berufe der Abgeordneten

 

CDU
[63]
  SPD [45]   FDP/ DVP [10]   GRÜNE [10]   Landtag
[128]
Arbeitnehmer 8   9   1   3   21
davon
• Arbeitnehmertätigkeit in der Privatwirtschaft
4   2   -   1   7
•Arbeitnehmertätigkeit im gesellschaftlichen Bereich (Kirchen, soziale Einrichtungen, Gewerk schaften, Verbände, Vereine, Fraktionen) 4   7*   1   2   14
Öffentlicher Dienst 26   19   2   3   50
davon
• Beamte und Angestellte (der Gemeinden, des Landes, des Bundes u. a.)
18*   6   1   -   25
• Lehrer und Hochschullehrer 8   13   1   3   25
Regierungsmitglieder, Politische Staatssekretäre 15   -   1   -   16
Ehemalige Regierungsmitglieder 2*   1*   -   -   3
Selbstständige (Rechtsanwälte, Ärzte, Unternehmer, Gewerbetreibende u. a.) 10   13   5*   1   29
Hausfrauen, Pensionäre, Rentner, andere Berufstätigkeiten 5   5   2*   3   15

*Mehrfachnennungen

Stand: September 2001
Quelle: Landtagsverwaltung

 


A 26 Alter, Schulbildung und Geschlecht der Abgeordneten

 

Jahrgang CDU [63] SPD [45] FDP [10] Grüne [10] Landtag
[128]
1935-1939 9 1 - - 10
1940-1944 11 9 2 - 22
1945-1949 6 11 4 3 24
1950-1954 16 10 3 1 30
1955-1959 8 6 1 1 16
1960-1964 7 4 - 2 13
1965-1969 5 2 - 2 9
1970-1974 1 1 - 1 3
1975-1979 - 1 - - 1
Frauen 10 12 1 5 28
in Prozent 15,9 % 26,7 % 10,0 % 50,0 % 21,9 %
Männer 53 33 9 5 100

 

Schulbildung der Abgeordneten  
Volksschule 7
Realschule 4
Abitur 5
Berufsschule 2
Fachschulreife 1
Studium (FH oder Universität) 109

Zum Vergleich die Zahlen zur Bevölkerungsstruktur in Baden-Württemberg: www.statistik-bw.de

Quelle: Volkshandbuch des Landtags von Baden-Württemberg. Stand: November 2003

 


A 27 Politik für die Zukunft?

 

Mester

 

ARBEITSAUFTRÄGE A 24 - A 27

  • Welche Berufsgruppen sind im Landtag besonders stark vertreten, welche nur schwach? Wie sieht es mit den anderen Merkmalen der Abgeordneten aus, etwa Alter, Ausbildung und Geschlecht?
  • "Das Parlament soll ein Spiegelbild der Bevölkerung sein." Finde Argumente, die für und gegen diese These sprechen!
  • Welches Problem wird in der Karikatur A 27 thematisiert?

 


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