Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
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Die Abgeordneten sind Volksvertreter
In einer Gesellschaft, in der fast 11 Millionen Menschen zusammenleben, müssen Lösungen für die verschiedensten Fragen und Probleme gefunden werden. Dass alle Bürgerinnen und Bürger das Für und Wider miteinander diskutieren, ist nur schwer vorstellbar. Die Idee der Repräsentation (= Vertretung) vereinfacht diesen Prozess. Die Bevölkerung bestimmt über Wahlen eine kleinere Anzahl von Abgeordneten (= Repräsentanten). Diese vertreten im Landtag die Meinungen der Bevölkerung und artikulieren diese, bringen sie also zum Ausdruck. So steht es auch in der Landesverfassung: "Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes" (Art. 27, 1). Mit der Landtagswahl wird entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten in das Parlament einziehen und welche politischen Grundpositionen (Parteien) vertreten sein werden. Dass die Kandidaten in den meisten Fällen Mitglieder einer Partei sind, erleichtert dem Wähler oft die Entscheidung, denn was die verschiedenen Parteien wollen, kann man über Fernsehen, Zeitung und andere Medien leicht erfahren. Art. 27 enthält noch einen weiteren wichtigen Hinweis zum Thema Repräsentation: "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes." Das bedeutet, ein Abgeordneter vertritt alle Bürgerinnen und Bürger - nicht nur jene, die ihn gewählt haben. So wird durch die Landesverfassung sichergestellt, dass auch die Interessen jener, die nicht wählen dürfen (z. B. Kinder), im Parlament repräsentiert werden.
*Mehrfachnennungen Stand: September 2001
Zum Vergleich die Zahlen zur Bevölkerungsstruktur in Baden-Württemberg: www.statistik-bw.de Quelle: Volkshandbuch des Landtags von Baden-Württemberg. Stand: November 2003
Mester
ARBEITSAUFTRÄGE A 24 - A 27
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