Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

Rechte und Funktionen des Landtags

Das Parlament kontrolliert Regierung und Verwaltung 


A 14 Der Landtag kontrolliert Regierung und Verwaltung

Der Landtag übt politische Kontrolle aus. Die Landesregierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Das ist die verfassungsrechtliche Basis der Kontrollfunktion des Landtags. Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Der klassische Parlamentarismus geht von der Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Regierung) und Legislative (Parlament) aus. In der Realität aber sitzen zahlreiche Mitglieder der Landesregierung selbst als Abgeordnete im Parlament. Hier ist also eher von einer Gewaltenverschränkung statt von einer Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative zu sprechen. Man könnte auch sagen, es handelt sich um eine parlamentarische Mitregierung.

Dennoch kontrollieren natürlich auch die Mehrheits- und Regierungsfraktionen im Landtag die Regierung. Vertrauen und Kontrolle sind also in der parlamentarischen Demokratie eng miteinander verknüpft. Einerseits braucht die Regierung das Vertrauen der Mehrheitsparteien im Parlament, andererseits aber ist die Regierung der Kontrolle des gesamten Parlaments unterworfen.

 


A 15  Kontrollinstrumente des Parlaments

 

©8421 medien.de

 

A 16 Anfragen und Anträge

 

Anfragen und
Anträge
10. Wahlperiode 1988-1992 11. Wahlperiode 1992-1996 12.Wahlperiode 1996-2001
1.  Aktuelle Debatte 80 102 133
2.  Fragestunden 34 31 44
  dabei wurden mündliche Anfragen gestellt 284 199 206
3.  Große Anfragen 62 120 82
4.  Kleine Anfragen 1.487 2.137 1.245
5 Anträge (selbstständige, nichtselbstständige und dringliche Anträge) 3.329 2.999
2.649

Quelle: Plenarprotokoll 12/105 des Landtags von Baden-Württemberg vom 21. Februar 2001, S. 8322 (Anlage)

 


A 17 Wie sieht ein parlamentarischer Antrag aus?

Wenn die Regierung eine bestimmte Maßnahme ergreifen soll, dann muss ein Antrag gestellt werden. So können die Abgeordneten auf die Gesetzgebung oder andere parlamentarische Entscheidungen einwirken. Die schriftlich eingereichten Anträge beginnen stets mit den Worten: "Der Landtag wolle beschließen ..."

Selbstständige Anträge brauchen die Unterschriften von mindestens fünf Abgeordneten oder einer Fraktion. Sie sind in der Regel schriftlich zu begründen. Enthält ein Antrag einen Gesetzesentwurf, so muss er von mindestens acht Parlamentariern oder einer Fraktion gestellt werden. Mit diesen Voraussetzungen soll verhindert werden, dass einzelne Abgeordnete mit einer Vielzahl von Anträgen die Arbeit des Parlaments erschweren oder gar blockieren.

Anträge zu Angelegenheiten, für die die Regierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, leitet der Landtagspräsident der Regierung zu. Diese muss innerhalb von drei Wochen zu diesem Antrag Stellung nehmen.

 


A 18 Wenn es "brennt"

 

Wenn eine außergewöhnliche oder besonders dringende Frage schnell entschieden werden muss, steht den Abgeordneten ein besonderes Mittel zur Verfügung: der dringliche Antrag. In der Geschäftsordnung des Landtags, einem von den Abgeordneten selbst beschlossenen Handbuch mit Regeln über den Ablauf der parlamentarischen Arbeit, ist festgelegt, unter welchen Umständen ein Thema schneller als üblich auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt wird.

Dringliche Anträge sind Anträge, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben (d. h. den besonderen Schutz vor Strafverfolgung), dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, einen Minister zu entlassen oder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Auch bei anderen Themen ist es möglich, "Dringlichkeit" für einen Antrag zu fordern. Damit ein solcher Antrag einmütig vom Präsidium (einem parlamentarischen Steuerungsgremi-um) oder vom Landtag für dringlich erklärt werden kann, müssen jedoch zusätzliche Kriterien erfüllt sein (am dritten Tag vor der Plenarsitzung eingereicht, im üblichen Verfahren nicht rechtzeitig entscheidbar, usw.).

 


A 19 Die "schärfste Waffe" des Parlaments

Bei einem Untersuchungsausschuss geht es um mögliche Missstände oder Affären in Politik oder Verwaltung. Das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, gilt als die "schärfste Waffe" parlamentarischer Kontrolle. Das Parlament kann damit die Vorgänge im Verantwortungsbereich der Regierung genau beleuchten.

Wenn also Abgeordnete den Verdacht haben, dass z. B. ein Minister seine Kontrollaufgabe in seinem Verantwortungsbereich nicht genügend wahrgenommen hat, können sie dazu einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Hierfür bedarf es der Unterstützung eines Viertels der Abgeordneten oder zweier Fraktionen. Die Regierungsfraktionen können dies also auch trotz ihrer Mehrheit nicht verhindern. Die Minderheit bestimmt auch das Untersuchungsthema und entscheidet mit über den Ablauf der Arbeit. In der derzeitigen Legislaturperiode (2001 - 2006) gab es zwei Untersuchungsausschüsse.

Ein Untersuchungsausschuss besitzt besondere - man kann sagen gerichtsähnliche - Aufklärungsbefugnisse. Er kann bei Behörden Akten anfordern und Auskünfte einholen. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben Zugang zu allen Einrichtungen des Landes. Sie können beim Gericht sogar Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen erwirken. Zeugen und Sachverständige sind gesetzlich zum Erscheinen verpflichtet. Eine falsche Aussage ist ebenso strafbar wie vor Gericht. Aber auch die Betroffenen haben besondere Schutzrechte und können unter bestimmten Bedingungen ihre Aussage verweigern.

 

LMZ

 

 

ARBEITSAUFTRÄGE A 14 - A 19

  • Welche Möglichkeiten der Kontrolle gegenüber der Regierung hat das Parlament? Im Internet kannst du genauer recherchieren unter www.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/index.asp. Bildet Gruppen und berichtet euch gegenseitig, wie die einzelnen Kontrollmöglichkeiten funktionieren.
  • Wie kommt z. B. ein Antrag im Parlament zustande, und wie muss die Regierung auf solche Initiativen reagieren?
  • Den beiden Regierungsfraktionen stehen im Landtag zwei Oppositionsfraktionen gegenüber. Wer benutzt wohl welche Kontrollinstrumente? Was soll damit bezweckt werden?
  • Arbeite heraus, zu welchen besonderen Anlässen die dringlichen Anträge im Parlament eingesetzt werden.
  • Welche Funktionen und Rechte hat ein Untersuchungsausschuss? Auf der CD-ROM des Landtags findest du unter "Der Landtag - Ausschüsse - Untersuchungsausschuss" weitere detaillierte Informationen.
  • Inwiefern spiegelt sich in den Kontrollrechten des Landtags die Idee des Minderheitenschutzes wider?

 


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