Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
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"Die Staatsgewalt geht vom Volke aus"
Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) gibt vor, wie die Bundesrepublik Deutschland organisiert sein muss. Die staatliche Ordnung der sechzehn deutschen Länder muss nach Artikel 28 GG diesen Grundsätzen entsprechen. Welche Überlegungen stecken hinter dieser Verfassungsordnung? Zum einen die Annahme, dass das Zusammenleben von Menschen sicherer wird, wenn es Regeln gibt, an die sich alle halten, z. B. also Gesetze. Doch wer soll und darf diese Regeln aufstellen? Wie kann sichergestellt werden, dass die dazu Berechtigten ihre Macht nicht missbrauchen? Und was macht die Gemeinschaft, wenn sich Einzelne nicht an die Regeln halten? Diese Überlegungen gibt es seit vielen Jahrhunderten - und es gab und gibt unterschiedliche Antworten (Entwürfe für den Staatsaufbau) darauf. In Deutschland hat man festgelegt, dass es folgende Dreiteilung geben soll:
Warum eigentlich Parlamente? Im Grunde ist das ganz einfach: In einer modernen Gesellschaft stellt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern vielfache Leistungen zur Verfügung. Wo bekomme ich beispielsweise meinen Führerschein? Wo wird ein Landesmuseum gebaut? Wer bezahlt die Lehrerinnen und Lehrer? Darüber muss im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit verhandelt und entschieden werden. Wenn in der Gesellschaft Konflikte herrschen, müssen diese geregelt werden. Aus welchen Quellen soll das Land seine Energie gewinnen? Darf eine muslimische Lehrerin an einer baden-württembergischen Schule ein Kopftuch tragen? Diese Auseinandersetzungen werden im Parlament behandelt und entschieden. Das Parlament ist also ein Ort des Konfliktaustrags, des Diskutierens, des Debattierens und des geregelten Entscheidens. Im Parlament werden Mehrheiten gebildet und Gesetze gemacht. Das passiert nach den demokratischen "Spielregeln" von Mehrheit und Minderheit, von Überzeugen und Kompromiss. Die Gesetze erhalten ihre Legitimität (= werden anerkannt), weil sie von vom Volk gewählten Volksvertretern verabschiedet werden. Demokratisches Handeln setzt Mehrheiten voraus. Nur demokratisch zustande gekommene Mehrheiten legitimieren die staatliche Machtausübung. Demokratie beruht also auf einem Grundkonsens: Die Minderheit akzeptiert die Entscheidungen der Mehrheit, die Mehrheit gewährt der Minderheit Schutz.
ARBEITSAUFTRÄGE A 10 - A 11
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