Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

Rechte und Funktionen des Landtags

"Die Staatsgewalt geht vom Volke aus"


A 10  Die Gewaltenteilung

Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) gibt vor, wie die Bundesrepublik Deutschland organisiert sein muss. Die staatliche Ordnung der sechzehn deutschen Länder muss nach Artikel 28 GG diesen Grundsätzen entsprechen. Welche Überlegungen stecken hinter dieser Verfassungsordnung?

Zum einen die Annahme, dass das Zusammenleben von Menschen sicherer wird, wenn es Regeln gibt, an die sich alle halten, z. B. also Gesetze. Doch wer soll und darf diese Regeln aufstellen? Wie kann sichergestellt werden, dass die dazu Berechtigten ihre Macht nicht missbrauchen? Und was macht die Gemeinschaft, wenn sich Einzelne nicht an die Regeln halten?

Diese Überlegungen gibt es seit vielen Jahrhunderten - und es gab und gibt unterschiedliche Antworten (Entwürfe für den Staatsaufbau) darauf. In Deutschland hat man festgelegt, dass es folgende Dreiteilung geben soll:

  • Eine von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gruppe, die für begrenzte Zeit - in Baden-Württemberg für fünf Jahre - ermächtigt ist, Regeln zu beschließen (= gesetzgebende Gewalt oder Legislative).

  • Eine Gruppe, die darauf achtet, dass Regeln beachtet und im Alltag umgesetzt werden (= vollziehende Gewalt oder Exekutive) und die zur Durchsetzung der Regeln - im rechtsstaatlichen Rahmen - auch Zwangsmaßnahmen anwenden darf.

  • Eine Gruppe, die von den beiden anderen unabhängig ist und die beurteilen muss, ob sich ein Bürger tatsächlich nicht an die Regeln gehalten hat, und ob die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt sich ebenfalls an die festgelegten Regeln halten (= rechtsprechende Gewalt oder Judikative).

 


A 11 "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" 
- aber warum eigentlich Parlamente?

 

 

LMZ

Die Abgeordneten im Plenum stimmen ab.

 

Warum eigentlich Parlamente? Im Grunde ist das ganz einfach: In einer modernen Gesellschaft stellt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern vielfache Leistungen zur Verfügung. Wo bekomme ich beispielsweise meinen Führerschein? Wo wird ein Landesmuseum gebaut? Wer bezahlt die Lehrerinnen und Lehrer? Darüber muss im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit verhandelt und entschieden werden.

Wenn in der Gesellschaft Konflikte herrschen, müssen diese geregelt werden. Aus welchen Quellen soll das Land seine Energie gewinnen? Darf eine muslimische Lehrerin an einer baden-württembergischen Schule ein Kopftuch tragen? Diese Auseinandersetzungen werden im Parlament behandelt und entschieden. Das Parlament ist also ein Ort des Konfliktaustrags, des Diskutierens, des Debattierens und des geregelten Entscheidens.

Im Parlament werden Mehrheiten gebildet und Gesetze gemacht. Das passiert nach den demokratischen "Spielregeln" von Mehrheit und Minderheit, von Überzeugen und Kompromiss.

Die Gesetze erhalten ihre Legitimität (= werden anerkannt), weil sie von vom Volk gewählten Volksvertretern verabschiedet werden. Demokratisches Handeln setzt Mehrheiten voraus. Nur demokratisch zustande gekommene Mehrheiten legitimieren die staatliche Machtausübung. Demokratie beruht also auf einem Grundkonsens: Die Minderheit akzeptiert die Entscheidungen der Mehrheit, die Mehrheit gewährt der Minderheit Schutz.

 

ARBEITSAUFTRÄGE A 10 - A 11

  • Wer beschließt Gesetze? Wer hat die Pflicht, die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen? Wer entscheidet, ob eine Bürgerin oder ein Bürger eine Straftat begangen hat? Versuche an einem Beispiel zu erklären, wie die drei Gewalten zusammenarbeiten.
  • Erkläre den Begriff der repräsentativen Demokratie! Versuche den Begriff der direkten Demokratie mit Volksabstimmungen zu erklären. Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Demokratieformen?
  • Was unterscheidet die Demokratie von der Diktatur?
  • Überlege Beispiele aus deinem eigenen Umfeld, wo das Modell der repräsentativen Demokratie ebenfalls angewendet wird!

 


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