Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
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Baden-Württemberg: Das Land im Bund
Die Bundesrepublik Deutschland ist föderal aufgebaut. Der Begriff Föderalismus steht für "Vertrag" oder "Bündnis" (vom lateinischen "foedus") - von der politischen Idee her für einen Bundesstaat. Entstanden ist die Bundesrepublik Deutschland aus den Ländern der westlichen Besatzungszonen der unmittelbaren Nachkriegszeit, die sich 1949 zur Bundesrepublik zusammenschlossen. Nach dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik traten am 3. Oktober 1990 fünf weitere Länder der Bundesrepublik bei. Im Bundesstaat werden die staatlichen Aufgaben und die Staatsgewalt zwischen dem Bund und den Gliedstaaten verteilt. Wer wofür zuständig ist, wird durch das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, geregelt. Jedes Land im Bundesstaat hat Staatsqualität: Es hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament (Legislative), eine eigene Regierung (Exekutive) und einen eigenen Staats- bzw. Verfassungsgerichtshof (Judikative). Baden-Württemberg hat also eine eigene staatliche Hoheitsmacht und bestimmte eigene Herrschaftsbereiche. Das Land kann z. B. Gesetze verabschieden, die nur für Baden-Württemberg gelten. Gleichzeitig ist Baden-Württemberg Teil des Bundesstaats und deshalb in seiner Hoheitsmacht durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beschränkt. In der Bundesrepublik Deutschland hat also keine der beiden Ebenen - weder der Bund noch die Länder - die alleinige Macht.
Das baden-württembergische Landeswappen ist ein Symbol der Einheit. Es will die Traditionen der früheren Länder und Landesteile bewahren. Im goldenen Schild zeigt es drei schwarze Löwen mit roten Zungen. Dies ist das Wappen der Hohenstaufer, die im Mittelalter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Herzöge von Schwaben waren. Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Franken (weiß-roter "fränkischer Rechen"), Hohenzollern (schwarz-weiß gevierter Schild), Baden (roter Schrägbalken im goldenen Feld), Württemberg (drei Hirschstangen), Kurpfalz (staufischer Löwe in Schwarz) und Vorderösterreich (rot-weiß-roter Bindenschild).
Das Schild wird von dem goldenen Hirsch, dem württembergischen Schildhalter zur Linken, und von dem Greif, dem badischen Schildhalter und Wappentier zur Rechten, gehalten. Beide Tiere sind rot bewehrt, d. h. sie sind mit roten Hufen bzw. roten Krallen versehen. Das Große Landeswappen ist ein Symbol staatlicher Hoheit. Der Landtag, die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, die Vertretung des Landes beim Bund, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof sowie die Regierungspräsidien führen das Große Landeswappen. Das Kleine Landeswappen, bei dem auf dem Schild eine Blattkrone, die so genannte Volkskrone ruht, dürfen die übrigen Landesbehörden und die Notare führen.
ARBEITSAUFTRÄGE A 1 - A 3
Lange hat die Politik darum gestritten, nun geht es in die Praxis: An diesem Wochenende starten im Südwesten sowohl das private Jugendradio "bigFM" als auch der öffentlich-rechtliche Ableger "DASDING" des SWR. Der Hörer hat die Qual der Wahl. Beispiel SWR. Intendant Voß und seine Crew stellen das Programm für die zehn- bis 19-Jährigen ... in Stuttgart vor. "Mit herkömmlichen Rezepten kann man in dieser Zielgruppe nicht mehr landen", heißt es. Radio, Fernsehen und Internet werden deshalb verknüpft. "Hörer werden zu Machern", lautet die Botschaft für die interaktive Generation. Manche Regionen - wie Südbaden - bleiben aber ein weißer Fleck. Der privaten Konkurrenz geht es nicht besser. Seit November sendet die Jugendwelle bereits, nun folgt der zweite Start unter dem neuen Namen "bigFM". ... Aber auch hier gibt's erst mal nur vier UKW-Frequenzen, später sollen es neun sein. Klar ist auch: Es gibt künftig zwei solche Wellen im Südwesten, die dennoch nicht für alle Kids zu hören sind. Stellt sich also die alte Frage: Wäre ein Jugendradio nicht besser gewesen? Aber das wollten bekanntlich weder die Sender noch die Parteien im Landtag. ... Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2000 (Frank Krause)
ARBEITSAUFTRÄGE A 4 - A 7
Stell dir vor, die folgenden Maßnahmen und Gesetzesänderungen stünden zur Entscheidung an. Überlege, wer darüber abstimmen müsste - Bundestag, Landtag oder Gemeinderat.
Mester |
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