Zeitschrift Der Landtag von
Heft
4/2004, |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||
Der Landtag verabschiedet ein Gesetz
Der Streit im Landeskabinett um das Verbot des Kopftuchs muslimischer Lehrerinnen im Unterricht ist beendet. Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP), die vor einer zu schnellen Entscheidung gewarnt und Zweifel geäußert hatte, ob Lehrerinnen und Lehrern im Unterricht das Tragen des Kreuzes erlaubt bleiben, das muslimische Kopftuch aber verboten werden könne, hat ihren Widerstand aufgegeben. Sie trat gestern Abend zusammen mit Kultusministerin Annette Schavan (CDU) in Stuttgart vor die Presse, um einen zuvor in den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vorgestellten Gesetzentwurf Schavans zu präsentieren. ... Der nun vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Lehrkräfte an öffentlichen Schulen keine religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben dürfen. Die Bekundung christlicher und abendländischer Kulturwerte oder Traditionen dagegen wird als dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung entsprechend bezeichnet. Damit wären Kreuze und wohl auch die Kippa jüdischer Lehrer erlaubt, nicht aber das Kopftuch, das als politisches Signal gewertet wird. Lehramts-Referendarinnen soll aufgrund des Ausbildungsmonopols des Staates das Kopftuch erlaubt sein. Das Gesetz soll bis zum Frühjahr 2004 beschlossen werden. Esslinger Zeitung vom 29. Oktober 2003 (Hermann Neu)
ARBEITSAUFTRÄGE C 1 - C 6
Am 12. März 2004 findet im Ausschuss für Schule, Jugend und Sport, dem federführenden Ausschuss des Landtags für das Kopftuchgesetz, eine öffentliche Expertenanhörung statt. Die Expertinnen und Experten haben zwanzig Minuten Zeit, zu den Gesetzentwürfen ihre Stellungnahme abzugeben. Im Anschluss an jede Stellungnahme folgt eine Fragerunde für die Ausschussmitglieder. Als Sachverständige sind eingeladen: Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz Prof. Dr. Matthias Jestaedt Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde Frau Seyran Ates Rainer Mack Dr. Michael Trensky Quelle: 13. Landtag von Baden-Württemberg: Protokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport vom 12. März 2004
Mit dem Ziel eines noch deutlicheren Bezugs zur baden-württembergischen Landesverfassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kopftuchverbot korrigiert. Einem einschlägigen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP sowie dem entsprechend angepassten Gesetzentwurf stimmte das Gremium mit großer Mehrheit zu. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann ... mit. Die GRÜNEN, die einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, lehnten die Novelle ab. Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg 27/2004 vom 25. März 2004
Nach dem mitberatenden Ständigen Ausschuss hat sich jetzt auch der Schulausschuss des Landtags für eine Korrektur des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Kopftuchverbot ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Schulausschusses, der SPD-Abgeordnete Peter Wintruff ... mitteilte, stimmte das Gremium dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP sowie dem entsprechend angepassten Gesetzentwurf - bei zwei Gegenstimmen - mit großer Mehrheit zu. Ziel des korrigierten Gesetzestextes ist ein noch deutlicherer Bezug zur baden-württembergischen Landesverfassung. Der von den GRÜNEN vorgelegte alternative Gesetzentwurf wurde - wie bereits im Ständigen Ausschuss - abgelehnt. Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg 29/2004 vom 30. März 2004
Der Landtag hat ein Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrkräfte an Schulen beschlossen. Kultusministerin Annette Schavan (CDU) erwartet Klagen - und eine Debatte über den "Ethos des Amtes". Die GRÜNEN unterlagen mit ihrem "Kompromissantrag" einer Koalition aus CDU, FDP und SPD. Kultusministerin Annette Schavan zeigte sich ... "erleichtert", dass das Verbot auf parteiübergreifendem Konsens fußt. Nach einer Expertenanhörung, in der drei von vier Verfassungsrechtler ein allgemeines Verbot für problematisch erachteten, korrigierte man den Gesetzentwurf auf Vorschlag des früheren SPD-Innenministers Frieder Birzele. Nunmehr wird "noch deutlicher" auf den Erziehungsauftrag gemäß der Landesverfassung abgehoben. Danach gilt die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" als Verhaltensgebot. ... In seinem Urteil vom 24. September 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sich im geltenden Recht des Landes keine ausreichende Grundlage für ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte finde. In der jetzigen Novelle des Schulgesetzes heißt es in Paragraf 38, "Lehrkräfte dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern ... oder den Schulfrieden zu gefährden." Und in Satz 3: "Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen entspricht dem Bildungsauftrag der Landesverfassung." Südkurier vom 2. April 2004 (Gabriele Renz)
ARBEITSAUFTRÄGE C 7 - C 12
|
||||||||||||||||||||||||||
|
Copyright © 2004 LpB Baden-Württemberg HOME |
Kontakt / Vorschläge / Verbesserungen bitte an: lpb@lpb-bw.de |